Bitte denke daran, dass ein Greet eine private Veranstaltung ist. Die Greets können sowohl über öffentliche Straßen als auch über befestigte und unbefestigte Wege führen. Unsere Gäste müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Gastes. Die Teilnahme an Greets der Nürnberger Greeter erfolgt immer und ausschließlich auf eigenes Risiko! Bei Kinder- und Jugend/Gruppen-Greets liegt die Aufsichtspflicht nicht beim Greeter, sondern bei den Gästen. Ein Haftanspruch gegenüber dem Greeter bzw. den Nürnberger-Greetern kann unter keinen Umständen geltend gemacht werden (das Kästchen muss angekreuzt sein).